Deine Lehre & Perspektiven

Die Lehre beim Bund besteht aus einem dualen Ausbildungssystem, was bedeutet, dass du als Lehrling an zwei Lehrorten deinen gewählten Beruf erlernst. Die Ausbildung unserer Lehrlinge soll so zeitgemäß wie möglich gestaltet werden, daher legen wir unseren Fokus sowohl auf fachspezifische als auch soziale Kompetenzen. Die praxisnahe Ausbildung erfolgt innerhalb der Bundesdienststelle. Zudem findet der fachtheoretische Unterricht an ein bis zwei Tagen pro Woche oder über mehrere Wochen geblockt in der Berufsschule statt. Allen Jugendlichen, die die 9. Schulstufe absolviert haben, steht die Möglichkeit offen, sich für diesen Bildungsweg bei uns zu bewerben.

Allgemeine Informationen

Ziel

Unser Ziel als Ausbildnerinnen und Ausbildner ist es, unseren Lehrlingen eine fundierte sowie praxisrelevante Ausbildung zu geben und fachliche Kompetenzen zu vermitteln, die sie in allen beruflichen Sparten anwenden können. Hierbei geben wir nicht nur fachspezifisches Wissen, sondern auch soziale Kompetenzen weiter, die im Berufsleben unentbehrlich sind. Unsere Lehrlinge werden zur Gänze in die Abteilung integriert, damit sie anhand der Praxis beruflich relevante Erfahrungen und Fähigkeiten erlernen. Diese hervorragende Ausbildung der Lehrlinge ermöglicht einen reibungslosen Wechsel in einen anderen Bereich der Wirtschaft, wenn sie diesen wünschen.

Dienstzeiten

Die regelmäßige Wochendienstzeit beträgt 40 Stunden.

Soziale Absicherung

Lehrlinge sind für die Dauer des Ausbildungsverhältnisses in der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung nach Auflage des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes pflichtversichert und in der Arbeitslosenversicherung gesichert.

Der Krankenversicherungsbetrag beläuft sich auf gesamt 3,35%, welcher zu 1,67% vom Lehrling zu tragen ist und vom Dienstgeber abgeführt wird. Obwohl Lehrlinge keinen Beitrag zur Unfallversicherung zu zahlen haben, sind sie aber trotzdem unfallversichert.

Für Schwangere und Mütter nach der Entbindung gelten die Beschäftigungsverbote des Mutterschutzgesetzes 1979.

Auch im jungen Alter ist an die Pension zu denken. Aus diesem Grund sind alle Lehrlinge pensionsversichert (zu einem Betragssatz von 22,80%, worauf nur 10,25% auf den Lehrling entfallen).

Lehrabschluss

Deine Lehre schließt du durch eine Lehrabschlussprüfung (LAP) ab.