Lehre und Matura

Weiter zur Schule gehen oder doch eine Lehre absolvieren? Das ist eine große Entscheidung. Doch viele Jugendliche absolvieren beides: „Lehre mit Matura“ macht’s möglich.

Die Berufsmatura, auch „Lehre mit Matura“ genannt, kombiniert die zwei Ansätze in einem dualen Modell. Um genügend Zeit für beide Ausbildungen zu haben, ist die Verlängerung deiner Lehrzeit um bis zu eineinhalb Jahre möglich.

Allgemeine Informationen:

  • Die Vorbereitung für die Matura beginnt während der Lehrausbildung.
  • Die Berufsreifeprüfung wird als Externistin oder Externist an einer höheren Schule abgelegt.
  • Mit einer Berufsreifeprüfung kannst du ein Studium an einer Universität oder Fachhochschule besuchen.
  • Die Vorbereitungskurse sowie Ablegung der Berufsreifeprüfung sind im Rahmen des Förderprogrammes für Lehrlinge kostenlos.

FAQ

  • Wie kann ich meine Lehrausbildung mit der Matura verbinden?

    Die Vorbereitung zur Berufsreifeprüfung und deine Lehrausbildung laufen zeitgleich ab. Das bedeutet, dass du während deiner Lehrausbildung die Vorbereitungskurse für deine Berufsreifeprüfung besuchst.

  • In welchen Fächern muss ich eine Prüfung ablegen?

    Die Berufsreifeprüfung besteht aus vier Teilleistungen der Fächer:

    • Deutsch
    • Mathematik
    • eine lebende Fremdsprache
    • ein Fachbereich aus deinem Lehrberuf
  • Wann kann ich die Vorbereitungskurse für die Berufsreifeprüfung besuchen?

    Es existieren zwei unterschiedliche Modelle:

    Begleitendes Modell („Freizeitmodell“): Die vorbereitenden Kurse werden in der Freizeit besucht.

    Integriertes Modell („Arbeitszeitmodell“): Die Teilnahme an den Vorbereitungskursen findt als Teil der Arbeitszeit statt.

    Falls du dir nicht sicher bist, welche Möglichkeiten du hast, schau bitte in deinem Ausbildungsvertrag nach oder frage deine Ausbildnerin oder deinen Ausbildner.

  • Wer darf an den Vorbereitungskursen teilnehmen?

    Alle Lehrlinge mit Wohnsitz in Österreich, die in einem aufrechten Ausbildungsverhältnis stehen, oder Berufsschüler:innen ohne Ausbildungsverhältnis, die mehr als die Hälfte der Lehrzeit in einem Betrieb absolviert haben.

  • Wann darf ich zur Reifeprüfung antreten?

    Du kannst bis zu drei der vier Teilleistungen vor deiner Lehrabschlussprüfung absolvieren. Die Letzte darf erst nach deiner Lehrabschlussprüfung und nach deinem vollendeten 19. Lebensjahr abgelegt werden.

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